Meine erste Therapieeinheit
- Bitte denken Sie daran, vor dem Therapiebeginn eine gültige Verordnung zu haben. Sie bekommen diese von Ihrem Arzt oder nach einem Spitalsaufenthalt.
- Achten Sie darauf, dass die Verordnung die richtigen Leistungen enthält. (Beispiel: 45 Minuten Physiotherapie / Einzelheilgymnastik / EHG x 10 mit Hausbesuch)
- Hierzu ist auch wichtig, dass nur Leistungen von den Krankenkassen rückerstattet werden können, die tatsächlich auf der Verordnung beschrieben sind.
- Bei SVS und KFA ist vor Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung nötig, bei ÖGK und BVAEB nicht.
- Halten Sie relevante Befunde bereit.
- Bitte tragen Sie für sich angenehme Kleidung, in der Sie sich frei bewegen können.
- Jede Therapieeinheit wird im Anschluss der Behandlung verrechnet, bitte bereiten Sie das Honorar vor.




