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GOTTFRIEDphysiotherapie

Meine erste Therapieeinheit

  • Bitte denken Sie daran, vor dem Therapiebeginn eine gültige Verordnung zu haben. Sie bekommen diese von Ihrem Arzt oder nach einem Spitalsaufenthalt.
  • Achten Sie darauf, dass die Verordnung die richtigen Leistungen enthält. (Beispiel: 45 Minuten Physiotherapie / Einzelheilgymnastik / EHG x 10 mit Hausbesuch)
  • Hierzu ist auch wichtig, dass nur Leistungen von den Krankenkassen rückerstattet werden können, die tatsächlich auf der Verordnung beschrieben sind.
  • Bei SVS und KFA ist vor Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung nötig, bei ÖGK und BVAEB nicht.
  • Halten Sie relevante Befunde bereit.
  • Bitte tragen Sie für sich angenehme Kleidung, in der Sie sich frei bewegen können.
  • Jede Therapieeinheit wird im Anschluss der Behandlung verrechnet, bitte bereiten Sie das Honorar vor.
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